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Entwürfe und Materialien zur Gesundheitspolitik |
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Bürgersozialversicherung
Alle sozialen Sicherungs-(Versicherungs-) Systeme, Kranken-,
Renten-, Pflege- Arbeitslosenversicherung der Bundesrepublik sind
Versicherungen, die losgelöst von der gesamtstaatlichen Aufgabe der Daseinsfürsorge
auf dem Erwerbseinkommen der abhängig Beschäftigten basieren. Sie sind abhängig
von der Erwerbsarbeit und unterliegen damit den Schwankungen derselben und sind
nicht der Entwicklung des Bruttosozialproduktes und des Gesamtvermögens
proportional. Dazu kommt, dass den jetzigen Sozialversicherungen in erheblichem
Ausmaß systemwidrige Finanzierungslasten übertragen wurden. Kosten
gesamtgesellschaftlicher und strukturpolitischen Entscheidungen wurden den
Sozialversicherungen ohne Ausgleich aufgebürdet. Jegliche Veränderung des Mittelbedarfes für die
Versicherungssysteme geht stets zu Lasten der abhängig Beschäftigten und
entlastet die Vermögen, sie trägt sogar zur überproportionalen Erhöhung der
Vermögen bei. Die Politik und die Administration scheuen die politischen Risiken einer grundlegenden Reform. Sie berauben sich dabei der Chance den Sozialstaat neu zu gestalten. Statt konsequenter Reform des Systems kommt es zu einer schleichenden Deformierung durch eine fortwährende sozialstaatliche Durchwurschtelei. Das Sozialsystem wurde dabei weitgehend der Selbstverwaltung von Interessengruppen überlassen. Die entstandenen Blockaden und Fehlentwicklungen haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die Qualität der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland im internationalen Vergleich weit zurückgefallen ist, während es gleichzeitig bei den Kosten einen vorderen Platz einnimmt. Beitragsbemessungsgrenze, steigende Arbeitslosigkeit, demografische Entwicklungen und steuerliche Schlupflöcher führen zu ständigen Finanzierungsproblemen unserer jetzigen Sozialsysteme. Die Auswirkungen sind hinlänglich bekannt und wurden, bzw. werden in vielfältigen Publikationen ausreichend dargestellt. Alle herrschenden Schichten, Parteien, Verbände, Gewerkschaften haben zur Zeit keine Konzeption, die diesen Grundfehler der sozialen Sicherungssysteme beseitigen wollen oder können. Sowohl die sog. Kopfpauschale der CDU/CSU als auch die sog. Bürgerversicherung der SPD ändert an der Abhängigkeit von der Erwerbsarbeit nichts, sie betreffen im übrigen auch nur den Sektor der Krankenversicherung. Der Versuch der Rentenversicherung mittels Riester-Rente eine kapitalgestütztes zweites Standbein zu verpassen ist ein beredtes Beispiel für den Misserfolg und das herumdoktern an einem an sich völlig ungeeignetem System der Sicherung der sozialen Bedürfnisse der Gesellschaft. Man erinnere sich: Das jetzige System wurde im ausgehenden 19.Jahrhundert zur Befriedung der sozialen Misere dieser Zeit geschaffen. Den Erfordernissen der modernen Industrie- und Kommunikations-gesellschaft ist es nicht gewachsen. Es wird Zeit das neue Wege eingeschlagen werden. Die DL schlägt deshalb vor, ein einheitliches steuerfinanziertes Soziales Sicherungssystem , eine Bürgersozialversicherung BSV zu schaffen, welches auch ein Modell für ein neues soziales Europa sein kann. Folgende Schritte sind dazu erforderlich: Allen abhängig Beschäftigten (sog. Arbeitnehmer) werden sämtliche Lohnanteile (sog. Arbeitgeberanteil) ausgenommen die Einkommensteuer ausbezahlt.
Rentner erhalten ihre Bruttorente ohne Abzug von Kranken-und Pflegeversicherungsanteil. Aus Anteilen der Mehrwertsteuer (Erhöhung auf ca.xx %) , der Einkommensteuer auf alle Einkommensarten ,(Einstiegssteuersatz ca. 30%, Spitzensteuersatz 55%), Vermögenssteuer, Verbrauchssteuern und Unternehmenssteuer wird ein Sozialfond zur Finanzierung der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversorgung sowie Sozialhilfeleistungen einschl. Kindergeld gebildet. Der jährliche Steuerfeibetrag für die Ermittlung der Einkommensteuer ist 11.000 €. Der Sozialfond wird an die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes gekoppelt. Die Krankenversicherer erhalten für die ambulante und stationäre Krankenversorgung und Pflege einschließlich zahnärztliche Versorgung einen Festbetrag je Versicherten aus dem Sozialfond, den sie wirtschaftlich zu verwalten und einzusetzen haben. Die Krankenversicherer schließen mit Ärzten, Zahnärzten, anderen med. Praxen, Polikliniken, Krankenhäusern, Kureinrichtungen, etc. entsprechende Verträge ab. Sie können Polikliniken und Krankenhäuser, wenn es der Kostendämpfung dient, selbst betreiben. Die Krankenversicherer können untereinander mittels Zusatzleistungen, die sie zusätzlich zu den durch den Bundesausschuß für ärztliche und zahnärztliche Leistungen vorgegebenen notwendigen Leistungen anbieten, konkurrieren. Die Rentenversicherer erhalten für die Rentenzahlung aus dem Sozialfond die finanziellen Mittel zur Auszahlung einer Rente, die sich in Ihrer Mindesthöhe am Grundeinkommen orientiert. Rentenanspruch besteht ab dem 60. Lebensjahr. Die Rente beträgt 55 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 10 Beschäftigungsjahre nach 25 Beschäftigungsjahren und erhöht sich jährlich um 1% auf max. 70 %. Die Rente beträgt mindestens 850 € höchstens jedoch 2100 €. Die gesetzliche Rente wird mit dem halben Einkommensteuersatz belegt. - Jeder nichterwerbstätige Bürger hat einen
Anspruch auf ein Grundeinkommen von 850 €, Kinder bis zum 14. Lebensjahr
450 €, vom 15. bis 18. Lebensjahr 650 €.
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